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Arbeiten während und nach der Therapie – neue Realität, neue Chancen
Viele denken bei Krebs noch immer an eine lange berufliche Auszeit. Doch dieses Bild stimmt so meiner Erfahrung nach meistens nicht mehr. Gerade bei hormonrezeptorpositivem Brustkrebs sind heute häufig zielgerichtete Therapien und eine Antihormonbehandlung möglich, oft sogar ohne Chemotherapie. Das bedeutet: Viele Frauen könnten grundsätzlich weiterarbeiten – und manche möchten das auch.
Für mich war die Rückkehr in das Arbeitsleben ein wichtiger Teil des Heilungsprozesses. Nach meiner Therapie habe ich mich selbstständig gemacht. Diese Entscheidung schenkte mir die Freiheit, meine Kräfte einzuteilen, Pausen zuzulassen und trotzdem meine Expertise einzubringen. Arbeit ist für mich keine Belastung, sondern eine Quelle von Sinn und Struktur.
Ob und wie man ins Arbeitsleben zurückkehrt, ist natürlich jeder Frau selbst überlassen. Offenheit gegenüber dem Arbeitgeber kann hilfreich sein, ist aber kein Muss. Außerdem sind Unterstützung und flexible Modelle möglich. Ich empfinde Betriebsärztinnen als wertvolle Brückenbauerinnen zwischen Gesundheit und Arbeitswelt. Im Übrigen unterliegen sie der Schweigepflicht.
Ich persönlich war bewusst offen – habe aber auch klare Grenzen gesetzt. Ich habe
sehr wertschätzende Reaktionen (echte Entlastungen, flexible Zeiten), aber auch irritierende Kommentare bekommen. Das hat mich gelehrt, meine Bedürfnisse klar zu formulieren und Vertraulichkeit aktiv einzufordern. Offenheit hat Nähe geschaffen, und Grenzen haben mich geschützt.
Bei einem Wiedereinstieg empfehle ich, schrittweise zu starten (Stunden, Aufgaben, Tempo) und Aufgaben realistisch anzupassen. Die stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) kann ein guter, ärztlich begleiteter Rahmen sein. Außerdem kann es hilfreich sein, zwei bis drei Wochen ein „Energie-Tagebuch“ zu führen.
Setzen Sie sich auch mit dem Thema Schwerbehinderung auseinander – denn ab GdB (Grad der Behinderung) 50 gibt es unter anderem Zusatzurlaub, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit der Arbeitsplatzanpassung. Bei GdB 30 bis 49 ist Gleichstellung über die Agentur für Arbeit möglich (mit vergleichbarem arbeitsrechtlichem Schutz).
Ich habe mit reduzierten Stunden und klaren „Energie-Inseln“ angefangen. Das Energie-Tagebuch hat dazu beigetragen, dass ich meine Termine und auch Pausen besser planen konnte. Natürlich gab es auch Rückschläge – an diesen Tagen habe ich dann etwas Tempo rausgenommen, ohne dabei mein Ziel aus den Augen zu verlieren. Der GdB hat mir formale Sicherheit gegeben und Verhandlungen über Arbeitszeit, Aufgaben und ergonomische Anpassungen erleichtert. Ich habe sehr zeitig mit dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Schwerbehindertenvertretung gesprochen – das hat Hürden abgebaut und mir das Gefühl gegeben, nicht allein zu sein.
Eines der Mottos, die mich motivieren, dranzubleiben:
„Krebs bedeutet nicht Rückzug – manchmal ist er der Anfang von etwas Neuem.“