Rechte und Finanzen: Informationen über Hilfsmöglichkeiten
In den meisten großen Krankenhäusern, den Krebsberatungsstellen, den Geschäftsstellen von Krankenkassen und Gesundheitsämtern, den Einrichtungen der Wohlfahrtspflege und den onkologischen Rehabilitationskliniken gibt es Sozialdienste.
Denken Sie bei dem Wort Sozialdienst nicht an das Klischee von Fürsorgerinnen oder Sozialhilfe. Die Sozialdienste informieren über alle Hilfsmöglichkeiten, die es bei sozialen Problemen gibt. Sie kennen sich im Dschungel der Zuständigkeiten und Paragraphen aus. Sie informieren nicht nur, sondern stellen auch Kontakte zu Ehe- und Familienberatungsstellen, Psychologen, Selbsthilfegruppen und anderen Fachleuten her. Kur- und andere Anträge, z. B. für den Schwerbehindertenausweis, füllen sie gemeinsam mit Ihnen aus und helfen Ihnen beim Durchsetzen Ihrer Interessen.
Im Folgenden finden Sie Hinweise zu Themen, die für viele Frauen in Ihrer Situation oder ihre Angehörigen von Bedeutung sind.
Ihre Rechte als Patientin
Als mündige Patientin haben Sie Rechte, die auch gesetzlich verankert sind. Dazu zählen etwa das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung und Information sowie Einsicht in Ihre Patientenakte - nicht nur bei Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt, sondern auch bei Ihrem Heilpraktiker oder Physiotherapeuten.
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Schwerbehindertenausweis – Eine Hilfe im Alltag
Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung haben Sie die Möglichkeit, zumindest einen Teil der finanziellen Nachteile aufzufangen, die durch eine Krebserkrankung entstehen können. Erfahren Sie mehr zur Antragstellung und zu möglichen Vorteilen
Mehr Informationen zum Schwerbehindertenausweis
Patientenverfügung und Testament
Ein Lebensereignis wie die Diagnose einer Brustkrebserkrankung, kann für Sie einen Anlass darstellen, manche Angelegenheiten zu regeln, die möglicherweise in der Zukunft eine Rolle spielen. Wie ganz allgemein empfohlen, kann es jetzt sinnvoll sein, mit einer Patientenverfügung Vorsorge für den Fall zu treffen, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihren Willen rechtsgültig zu erklären.
Leider machen sich viele Menschen in solchen Situationen erstmals Gedanken, wem sie einmal Ihr Erbe vermachen möchten, falls ihnen etwas zustößt. Vielleicht entsprechen die gesetzlichen Bestimmungen nicht Ihren Wünschen, so dass Sie ein Testament errichten möchten.
05.06.2013; Dr. med. Joachim Sauer
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